Welches Verwertungssystem das umweltfreundlichere ist, hat das Gericht im Rahmen der vorliegenden Beschwerde gegen das aufsichtsrechtliche Einschreiten des Regierungsrates nicht zu beurteilen. Wollen die Gemeinden ihr Verwertungssystem umweltfreundlicher ausgestalten, so steht es ihnen bzw. dem KVV Nidwalden frei, das Abfall- und Gebührenreglement entsprechend anzupassen und dem Regierungsrat zur Genehmigung zu unterbreiten. 32 I 38