Lediglich zu behaupten, die Kostenrechnungen und -aufstellungen der Beschwerdeführerinnen seien transparent und hätten vom Regierungsrat konsultiert werden können, reicht nicht aus. Zwar wird vorgetragen, das System der Beschwerdeführerinnen basiere einerseits auf der wöchentlich durchgeführten, ordentlichen Abfuhr von Sperrgut (und Hauskehricht) mit Marke und andererseits auf den zweimal jährlich (kostenlosen/ohne Marke) durchgeführten Sperrgutsammlungen der Gemeinden. Hierbei handle es sich um eine Mischung aus Wiederverwertung (wie Bring- und Holtage, Art. 30 Abs. 2 USG) und Recycling (keine Vermischung mit Hauskehricht).