das eigene Abfall- und Gebührenreglement verstossen. Dies klammern die Beschwerdeführerinnen strikt aus und nehmen dazu in keiner Weise substanziiert Stellung. Ebenso wenig legen sie dem Gericht die aktuellen Mengen- und Kostenverhältnisse in den jeweiligen Gemeinden substanziiert dar. Lediglich zu behaupten, die Kostenrechnungen und -aufstellungen der Beschwerdeführerinnen seien transparent und hätten vom Regierungsrat konsultiert werden können, reicht nicht aus.