Nachdem die Beschwerdeführerinnen trotz wiederholter Unterlassungsaufforderung/Abmahnung seitens des Regierungsrates unstrittig erneut Sperrgutsammlungen durchführten und planten, war ein aufsichtsrechtliches Einschreiten des Regierungsrates mit RRB Nr. 679 vom 23. Oktober 2018 angezeigt und rechtskonform. Der Regierungsrat ist aufsichtsrechtlich korrekt vorgegangen. Er hat die aufsichtsrechtlichen Massnahmen in genügender Weise angedroht und den Betroffenen das 30 I 38