Sowohl der KVV Nidwalden als auch die Gemeinden (RR-54 bis 60) nahmen dazu Stellung. Mit RRB Nr. 819 vom 12. Dezember 2017 wurde die Reglementsänderung vom 29. Juni 2017 schliesslich nicht genehmigt. Auch dieser RRB ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen (RR-50).