Weder nach der Delegiertenversammlung des KVV Nidwalden vom 25. Juni 2015 noch nach der Delegiertenversammlung vom 30. Juni 2016, an welchen die unbefristete Weiterführung der zweimal jährlich stattfindenden Sperrgutsammlungen in den Gemeinden beschlossen wurde (vgl. RR-23 bis 25 sowie RR-36 und 37), erfolgte eine Anpassung des geltenden Reglements. Vielmehr hat der KVV Nidwalden den RRB Nr. 943 vom 22. Dezember 2015 akzeptiert (vgl. RR-27 und 28). Erst anlässlich der ordentlichen Delegiertenversammlung vom 29. Juni 2017 wurde der Wortlaut von Art. 9 Abs. 3 AGR entsprechend ergänzt und beim Regierungsrat die Genehmigung der Änderung beantragt (vgl. RR-44 bis 48).