eine kostenlose Sperrgutsammlung (vgl. RR-4 und 5, RR-10 S. 2 sowie RR-14 S. 3). Dieses Reglement wurde an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 26. Juni 2013 beschlossen und vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 731 vom 22. Oktober 2013 genehmigt (vgl. RR-16 bis 21); es ist bis heute gültig. Weder nach der Delegiertenversammlung des KVV Nidwalden vom 25. Juni 2015 noch nach der Delegiertenversammlung vom 30. Juni 2016, an welchen die unbefristete Weiterführung der zweimal jährlich stattfindenden Sperrgutsammlungen in den Gemeinden beschlossen wurde (vgl. RR-23 bis 25 sowie RR-36 und 37), erfolgte eine Anpassung des geltenden Reglements.