8.4 Artikel 9 des Abfall- und Gebührenreglements normiert demgegenüber die «Separatabfuhren und Separatsammlungen». Art. 9 AGR bezieht sich ausschliesslich auf «Separatabfälle», wie sie in Art. 2 AGR definiert und in Art. 5 Abs. 2 AGR geregelt sind und nicht auch auf Haushalt- Sperrgut. Diese klare Unterscheidung geht sowohl aus der Systematik des Abfall- und Gebührenreglements als auch aus dem Anhang zum «Begleitbericht zum neuen Abfall- und Gebührenreglement des KVV" hervor (vgl. RR-5, Bemerkungen zu Art. 8 und 9).