8. Strittig sind die von den Beschwerdeführerinnen durchgeführten kostenlosen bzw. über die Gemeindegrundgebühr finanzierten Sperrgutsammlungen. Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, gestützt auf Art. 9 Abs. 4 AGR sei es den Gemeinden erlaubt, auf eigene Rechnung generell separate Sammlungen anzubieten.