7. 7.1 Wie bereits oben ausgeführt wurde, haben sich die Nidwaldner Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich des Abfallwesens gestützt auf Art. 72 KV und Art. 140 ff. GemG zum Kehrichtverwertungsverband (KVV) Nidwalden zusammengeschlossen (vgl. Art. 1 ff. der Statuten des KVV Nidwalden vom 27. Juni 2002, RR-75). Dieser tritt im Umfang der übertragenen Aufgaben an die Stelle der ihm angeschlossenen Gemeinden und hat in diesem Bereich deren Pflichten und Rechte (Art. 141 Abs. 2 GemG und Art. 2 Abs. 2 der Statuten).