Im Rahmen dieser Rechtskontrolle kommt die Aufsichtsbehörde allerdings nicht umhin, auch das kommunale Recht falls notwendig auszulegen. Erachtet die kantonale Aufsichtsbehörde die Rechtsauslegung durch die Gemeindebehörden als nicht vertretbar bzw. stellt sie eine Rechtsverletzung fest, so hat sie aufsichtsrechtlich einzuschreiben. In diesem Fall kann die Gemeinde ihr rechtswidriges Verhalten nicht damit rechtfertigen, sie sei in der Rechtsanwendung autonom. Das würde staatlicher Willkür Tür und Tor öffnen und dem Rechtsstaatsprinzip klar widersprechen.