Urs Saxer/Markus Schott, Fachhandbuch Verwaltungsrecht, Zürich 2015, 784, N 19.4). Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der kommunalen Autonomie demzufolge aus dem für den entsprechenden Bereich anwendbaren kantonalen Verfassungs- oder Gesetzesrecht (BGE 136 I 265 E. 2.1.; vgl. auch NUSPLIGER/MÄDER, Bernisches Staatsrecht und Grundzüge des Verfassungsrechts der Kantone, 4. Aufl., Bern 2012, 94 f.). Die kantonale Aufsicht hat die Autonomie der Gemeinden zu respektieren, definiert gleichzeitig aber auch die Grenzen der Autonomie.