Im Übrigen wurden bislang keine Disziplinarmassnahmen eröffnet, sondern erst angedroht (vgl. RRB Nr. 679 vom 23. Oktober 2018, Dispositiv-Ziffer 3). Schliesslich ist mit dem Regierungsrat einig zu gehen, dass sich seither keine Änderungen in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht ergeben haben, welche für den Ausgang des vorliegenden Verfahrens relevant wären.