Die Stellungnahmen sind alle im Namen des Gemeinderates ergangen und vom Gemeindepräsidium und dem Gemeindeschreiber unterzeichnet worden. Sodann fand gemäss Schreiben vom 13. September 2018 am 11. September 2018 eine Gemeindepräsidentenkonferenz statt, an welcher die Justiz- und Sicherheitsdirektorin über das weitere Vorgehen informiert und erneut das Angebot unterbreitet hat, die Angelegenheit von einem gemeinsam beauftragten externen Gutachter beurteilen zu lassen (vgl. RR-65). Aus den Schreiben wird weiter ersichtlich, dass auch die Einzelpersonen (Gemeinderäte und Gemeindeschreiber) ins Verfahren involviert waren und die Absicht des Regierungsrates kannten.