In früheren Jahren eingeholte Stellungnahmen seien unbeachtlich, denn aus Sicht des Regierungsrates sei der entscheidwesentliche Sachverhalt erst im Herbst 2018 genügend erstellt gewesen, und zwar, weil sie immer wieder untätig geblieben seien und während über einem Jahr die Einholung von externen Gutachten vorgeschlagen hätten. Damit seien ihre persönlichkeitsbezogenen Mitwirkungsrechte verletzt worden und zwar sowohl jene der Gemeinden als auch der beteiligten Einzelpersonen (Gemeinderäte, Gemeindeschreiber).