141 Abs. 2 GemG). Der KVV Nidwalden ist zwar damit beauftragt, die kommunale Abfallbewirtschaftung der angeschlossenen Gemeinden auszuführen (vgl. Art. 1 des Abfall- und Gebührenreglements des KVV Nidwalden vom 26. September 2013 [nachfolgend: AGR]). Die Verbandsgemeinden bleiben jedoch weiterhin unter anderem für die Überwachung der korrekten Bereitstellung der Abfälle auf dem Gemeindegebiet verantwortlich (Art. 4 Abs. 1 lit. c AGR). Zudem sind es die hier ins Recht gefassten Gemeinden, welche die vom Regierungsrat beanstandeten Sperrgutsammlungen weiterhin durchführen und diese über die Gemeindegrundgebühren finanzieren.