J. Mit Schreiben vom 10. April 2019 stellte der Vorsitzende dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerinnen die Quadruplik zur Kenntnisnahme zu und erklärte den Rechtsschriftenwechsel damit als abgeschlossen. Gleichzeitig wurde der Rechtsvertreter aufgefordert, dem Gericht seine Kostennote innert 10 Tagen einzureichen. Diese wurde dem Gericht zusammen mit dem Verzicht auf eine weitere Stellungnahme mit Schreiben vom 23. April 2019 eingereicht. Die Verzichtserklärung wurde dem Beschwerdegegner mit Schreiben des Vorsitzenden vom 24. April 2019 zur Kenntnisnahme zugestellt.