D. Mit Schreiben vom 19. November 2018 bestätigte der Vorsitzende den Eingang der Beschwerde und ersuchte den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerinnen um Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses von Fr. 3'500.00 innert zehn Tagen. 9 I 38 E. Nachdem der Gerichtskostenvorschuss bei der Gerichtskanzlei fristgerecht eingegangen war, übermittelte der Vorsitzende mit prozessleitender Verfügung vom 28. November 2018 dem Regierungstrat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 15. November 2018 samt Beilagen in Kopie und gab ihm Gelegenheit zum Einreichen einer Beschwerdeantwort innert 20 Tagen.