«1. Den Gemeinden Beckenried, Buochs, Emmetten, Ennetbürgen, Hergiswil, Oberdorf und Stansstad wird untersagt, weiterhin kostenlose, nicht verursachergerechte Sperrgutsammlungen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. 2. Die Gemeinderäte sind verpflichtet, diese Verfügung innerhalb ihren Verwaltungen sämtlichen mit der Thematik befassten Personen zur Kenntnis zu bringen. 3. Wird diese Anordnung nicht befolgt, wird der Regierungsrat gegen die fehlbaren Mitglieder der Gemeinderäte sowie den Gemeindeschreiberinnen beziehungsweise Gemeindeschreibern Strafanzeige einreichen sowie ein Disziplinarverfahren eröffnen.