B. In der Folge zeigte sich unstrittig, dass in den Gemeinden Beckenried, Buochs, Emmetten, Ennetbürgen, Hergiswil, Oberdorf und Stansstad nach wie vor über die Gemeindegrundgebühr finanzierte Sperrgutsammlungen durchgeführt bzw. geplant wurden. Daher erliess der Regierungsrat den RRB Nr. 679 vom 23. Oktober 2018 mit folgendem Beschluss (RR-74):