Die Gemeindepräsidentenkonferenz teilte ihrerseits mit Brief vom 17. November 2017 der Jus- tiz- und Sicherheitsdirektorin mit, dass die sieben Gemeinden sich auf den Standpunkt stellten, «rechtmässig und im Sinne des Verbandentscheides» zu handeln. Die Gemeinden wollten deshalb kein Gutachten in Auftrag geben und würden es schätzen, wenn das Thema bis auf weiteres «ad acta» gelegt würde (RR 63; vgl. auch RR-66 bis 73). 8 I 38