g. Um vorerst dennoch von einer aufsichtsrechtlichen Massnahme absehen zu können, suchte der Regierungsrat in der Folge unstrittig noch einmal das Gespräch mit den Gemeinden. Die Justiz- und Sicherheitsdirektorin erarbeitete mit dem Vorsitzenden der Gemeindepräsidentenkonferenz den Vorschlag, die Angelegenheit von einem gemeinsam beauftragten externen Gutachter beurteilen zu lassen. An dessen Einschätzung sollten sich die Parteien halten.