Da die betroffenen Gemeinden Beckenried, Buochs, Emmetten, Ennetbürgen, Hergiswil, Oberdorf und Stansstad offensichtlich eine grundsätzlich andere Rechtsauffassung verträten bzw. nicht gewillt seien, auf die unrechtmässige Finanzierung per Gemeindegrundgebühr zu verzichten, komme der Regierungsrat nicht umhin, die in Aussicht gestellte Anordnung zu erlassen. Da die bevorstehenden Sammlungen jedoch schon sehr zeitnah geplant seien, sei es nicht verhältnismässig, bereits diese Sammlungen mit formellem Beschluss zu verhindern.