Mit Brief vom 26. September 2017 stellte der Regierungsrat gegenüber den Gemeinden erneut fest, dass die Entsorgung von Sperrgut von Bundesrechts wegen verursachergerecht zu finanzieren sei. Die Sammlung zulasten der Gemeindegebühr entspreche dieser Anforderung nicht. Da die betroffenen Gemeinden Beckenried, Buochs, Emmetten, Ennetbürgen, Hergiswil, Oberdorf und Stansstad offensichtlich eine grundsätzlich andere Rechtsauffassung verträten bzw. nicht gewillt seien, auf die unrechtmässige Finanzierung per Gemeindegrundgebühr zu verzichten, komme der Regierungsrat nicht umhin, die in Aussicht gestellte Anordnung zu erlassen.