f. Da der Homepage des KVV Nidwalden in der Folge unstrittig entnommen werden konnte, dass im Herbst 2017 in den Gemeinden Beckenried, Buochs, Emmetten, Ennetbürgen, Hergiswil, Oberdorf und Stansstad erneut separate, über die Gemeindegrundgebühr finanzierte Sperrgutsammlungen durchgeführt wurden, teilte der Regierungsrat den genannten Gemeinden sowie dem KVV Nidwalden mit Schreiben vom 5. September 2017 mit, dass er erwäge, aufsichtsrechtliche Mittel zu ergreifen, da alle bisherigen Informationen zur Unzulässigkeit von kostenlosen Sperrgutsammlungen nicht die gewünschte Wirkung gezeigt hätten. Der Regierungsrat beabsichtige, im Sinne einer Anordnung gemäss Art.