Mit RRB Nr. 9 vom 10. Januar 2017 genehmigte der Regierungsrat die Reduktion der Verbandsgrundgebühr des KVV um Fr. 40.00 auf Fr. 25.00 pro Kalenderjahr bei einer beziehungsweise auf Fr. 50.00 pro Kalenderjahr bei zwei Kehrichtabfuhren pro Woche. Zu den Gemeindegebühren äusserte er sich nicht, da sich diese innerhalb des bereits genehmigten Gebührenrahmens befanden (RR-41).