d. Mit Schreiben vom 27. Juni 2016 wandte sich die Justiz- und Sicherheitsdirektion erneut an die Verbandsgemeinden und forderte diese auf, dem RRB Nr. 943 vom 22. Dezember 2015 Folge zu leisten, andernfalls man es bedauern würde, zu weiteren aufsichtsrechtlichen Massnahmen greifen zu müssen (RR-35). An der ordentlichen Delegiertenversammlung vom 30. Juni 2016 beschlossen die Delegierten schliesslich die unbefristete Weiterführung der zweimalig jährlichen Separatsammlungen von Sperrgut in den Gemeinden; Finanzierung durch die Gemeinden, basierend auf den effektiven Mengen pro Gemeinde, und der Vorstand des KVV Nidwalden organisiere nur noch die Sammlungen (RR-36).