Mit Brief vom 25. Januar 2016 teilte der Vorstand des KVV Nidwalden den politischen Gemeinden sowie den Delegierten mit, dass er den Beschluss des Regierungsrates akzeptiere und von einer Beschwerde absehe. Auf einen Antrag von Seiten der Delegierten hin könne an der Delegiertenversammlung vom 30. Juni 2016 erneut über die Durchführung einer Separatsammlung von Sperrgut abgestimmt werden. Sollte das 2/3 Mehr erreicht werden, werde im Auftrag der Delegierten eine Rechtsabklärung durch den KVV Nidwalden erfolgen (RR-28). 5 I 38