Mit RRB Nr. 943 vom 22. Dezember 2015 genehmigte der Regierungsrat den vom KVV Nidwalden festgelegten Gebührenrahmen für die Gemeindegebühren sowie die gemeindeweise Festlegung der effektiven Höhe der Gemeindegebühr durch den administrativen Rat. Er nahm ferner zur Kenntnis, dass der KVV Nidwalden die von den administrativen Räten beschlossenen Gemeindegebühren vor dem 31. Dezember 2015 im Amtsblatt veröffentlicht. Ausserdem genehmigte der Regierungsrat eine Reduktion der jährlichen Verbandsgebühr. Im gleichen Beschluss forderte der Regierungsrat als aufsichtsrechtliche Massnahme im Sinne von Art.