Mit RRB Nr. 731 vom 22. Oktober 2013 genehmigte der Regierungsrat das Reglement. Den Beschluss, auf zwei Jahre befristet weiterhin zwei Haushalt-Sperrgutsammlungen pro Jahr (finanziert über die Grundgebühr) durchzuführen, nahm der Regierungsrat zur Kenntnis und tolerierte diesen aufgrund dessen Befristung stillschweigend (RR-20). b. An der Delegiertenversammlung des KVV Nidwalden vom 25. Juni 2015 fassten die Delegierten folgenden Beschluss (RR-25): «[…] 3. Die Delegiertenversammlung beschliesst die unbefristete Weiterführung der zweimaligen Strassensammlung von Sperrgut finanziert über die Grundgebühr. […]» 4 I 38