Am 26. September 2013 verabschiedete die Delegiertenversammlung des KVV Nidwalden ein neues Abfall- und Gebührenreglement inkl. Gebührentarif und genehmigte einen Antrag, wonach der Vorstand mit der Organisation von zwei Haushalt-Sperrgutsammlungen pro Jahr, finanziert über die Grundgebühr und auf zwei Jahre befristet, zu beauftragen sei (RR-21). Mit Schreiben vom 2. Oktober 2013 ersuchte der KVV Nidwalden den Regierungsrat um Genehmigung des neuen Abfall- und Gebührenreglements (RR-19).