a. Mit Schreiben vom 8. Januar 2013 ersuchte der Kehrichtverwertungsverband (KVV) Nidwalden den Rechtsdienst um Vorprüfung eines Entwurfs für ein neues Abfall- und Gebührenreglement (AGR; RR-1). Mit Stellungnahme vom 21. Januar 2013 legte der Rechtsdienst im Wesentlichen dar, dass die kostenlose Sperrgutabfuhr dem Verursacherprinzip widerspreche und somit Bundesrecht verletze. Demnach sei weder eine Finanzierung über die allgemeinen Steuermittel noch eine Finanzierung über die Grundgebühr zulässig (RR-7).