190 BV massgebendes Recht und damit auch für den Regierungsrat (respektive das Verwaltungsgericht) verbindlich. Dem ist zunächst entgegenzuhalten, dass es vorliegend nicht um die Überprüfung der am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Änderung des ZGB geht. Ebenso wenig geht es darum zu prüfen, ob das Korporations- und das Grundgesetz diesen neuen Bestimmungen widerspricht. Es geht vielmehr darum, diese Gesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit zu überprüfen. Das kantonale Recht ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung uneingeschränkt auf seine Verfassungsmässigkeit zu prüfen.