K. Das Verwaltungsgericht Nidwalden fällte am 24. Oktober 2016 in Abwesenheit der Parteien den Entscheid. Erwägungen: 1. 1.1 Anfechtungsobjekt bildet im vorliegenden Verfahren der Regierungsratsbeschluss (RRB) Nr. 893 vom 9. Dezember 2015 betreffend der Verwaltungsbeschwerde der Beschwerdegegner 1 und 2 gegen den Entscheid der Beschwerdeführerin vom 30. April 2015 betreffend Verweigerung des Genossenbürgerrechts.