– 4, mit der Zusprechung des Genossenbürgerrechts der Genossenkorporation Stans an A.__ und B.__ (im vorliegenden Verfahren Beschwerdegegner 1 und 2) und der Tragung der amtlichen Kosten von Fr. 2‘409.-- (inkl. Auslagen) durch die Beschwerdegegnerin (im vorliegenden Verfahren Beschwerdeführerin) und der ausserrechtlichen Entschädigung mit Fr. 4‘647.-- an die Beschwerdeführer (im vorliegenden Verfahren