3. Die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens betragen Fr. 11‘000.–, werden dem Berufungsbeklagten auferlegt und der Berufungsbeklagte wird verpflichtet, der Gerichtskasse innert 30 Tagen seit Rechtskraft dieses Entscheides den Betrag von Fr. 11‘000.– zu bezahlen.