Fr. 825‘022.15 [damalige Grundpfandforderung Credit Suisse AG]). Folglich habe der Berufungsbeklagte von der vorgängigen Versteigerung der Liegenschaft in Emmen LU (GS Nr. jjj, GB Emmen) profitiert, während eine vorgängige Aussonderung des GS Nr. Syyy, GB Stansstad, dem Berufungsbeklagten geschadet hätte. Damit stamme, so das Konkursamt, zumindest die streitgegenständliche Restanz von Fr. 418‘726.65 nicht aus der Verwertung des GS Nr. Syyy, GB Stansstad, sondern aus der Verwertung des GS Nr. jjj, GB Emmen. Da diese Fragen nicht das vorliegende Aussonderungsverfahren betreffen, können sie offengelassen werden.