4.3.4.2 Indem das Rubrikkonto Nr. yyy saldiert und dessen Geldbetrag auf das allgemeinen Konkurskonto Nr. zzz überwiesen wurde, fand eine Vermischung statt zwischen diesem Geldbetrag und übrigen Geldbeträgen, die von anderen Konkursmassen stammen (oben, E. 4.2). Diese Vermischung fand unabhängig davon statt, ob der Geldbetrag des saldierten Rubrikkontos Nr. yyy mengenmässig festgestellt werden könnte und, ob eine rein rechnerisch-buch- halterische Aufschlüsselung der einzelnen Posten besteht, denn diese ist für Individualisierung und Segregierung untauglich.