4.3.4 Fehlende Aussonderungsfähigkeit 4.3.4.1 Sowohl das Sachen- als auch das Obligationen- und das Anwaltsrecht kennen eine Vermischung, auch und insbesondere von Geld. Im schuldbetreibungs- und konkursrechtlichen Bereich hilft der Verweis des Berufungsbeklagten und der Vorinstanz auf HANDSCHIN und HUN- KELER nicht weiter, weil diese Autoren lediglich das Postulat aufstellen, dass in analoger An-