Dieses Surrogat war womöglich genügend individualisiert und segregiert, solange es sich auf dem eigenständigen und nur der Berufungsklägerin dienenden Rubrikkonto Nr. yyy bei der Nidwaldner Kantonalbank befand (die Vermischungsfrage auf dem Rubrikkonto kann mit Blick auf unten, E. 4.3.4, offengelassen werden). Dieses Rubrikkonto wurde indes am 27. Oktober 2011 saldiert und der verbliebene Betrag von Fr. 569‘738.02 auf das allgemeine Konkurskonto Nr. zzz, lautend auf das Konkursamt Nidwalden, aber im Eigentum des Kantons stehend, überwiesen.