Dies ist nicht der Fall, wenn Geld auf das Postcheck- oder Bankkonto des Beauftragten überwiesen wird. Für eine Individualisierung spricht hingegen, wenn das Geld unmittelbar gesondert aufbewahrt wird oder wenn es auf ein für diesen Zweck bestimmtes Konto überwiesen wird, über welches der Beauftragte nicht beliebig verfügen kann. Keine genügende Individualisierung liegt jedoch vor, wenn das Geld zwar auf ein Sonderkonto fliesst, dort jedoch mit Geld mehrerer anderer Auftraggeber aufbewahrt wird.