ist, und ebenso unabhängig davon, ob der fremde Geldbetrag mengenmässig festgestellt werden kann oder, ob der fremde Geldbetrag den eigenen übersteigt. Das Spezialitätsprinzip setzt für die Geltendmachung des Eigentumsanspruchs voraus, dass die angesprochenen Gegenstände individualisiert und damit konkret bestimmt werden können. Dies ist bei der Vermengung von Geld regelmässig nicht möglich. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Identität der vermischten Münzen oder Banknoten eindeutig festgestellt werden kann (z.B. ausländische Währung vermischt mit Landesmünze; Vermengung weniger Münzen mit zwei Tausendernoten; auf Münzen angebrachte, besondere Markierung).