3. Prozessbeteiligte, -thema; Schadenersatz Vorliegend steht eine Konkursmasse als Beklagte des vorinstanzlichen und Berufungsklägerin dieses Verfahrens dem Kanton St. Gallen als Kläger bzw. Berufungsbeklagten gegenüber. Nicht Partei ist das Konkursamt oder der Kanton Nidwalden. Die Konkursmasse steht zum 14 von 26 Konkursamt in einem Vertretungsverhältnis (vgl. das obige Rubrum); mithin besteht zwischen beiden keine ontische Realidentität.