Die Berufung ist innert 30 Tagen seit Zustellung des begründeten Entscheids schriftlich und begründet einzureichen (Art. 308 Abs. 1 lit. a ZPO). Die Berufung vom 4. Januar 2018 wurde fristgerecht eingereicht (Versand des vorinstanzlichen, begründeten Entscheids am 15. November 2017, Empfang am 20. November 2017, Ablauf der Frist einschliesslich Gerichtsferien [Art. 145 Abs. 1 lit. c ZPO] am 5. Januar 2018) und entspricht den Formanforderungen. Auf die Berufung ist demnach einzutreten.