L. Mit Replik vom 17. April 2018 und Duplik vom 13. Juni 2018 hielten die Parteien im Wesentlichen an ihren Anträgen und Begründungen fest. M. Das Obergericht Nidwalden, Zivilabteilung, beriet die Streitsache anlässlich seiner Sitzung vom 20. September 2018 in Abwesenheit der Parteien. Auf die Parteivorbringen wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen: