I. Mit Berufung vom 4. Januar 2018 stellte die Berufungsklägerin folgende Rechtsbegehren: «Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und die Klage vom 28.12.2015 sei abzuweisen. Eventualiter: Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und die Angelegenheit an die Vorinstanz zurückzuweisen. – unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Berufungsbeklagten –» Die Berufungsklägerin zahlte den Gerichtskostenvorschuss über Fr. 7‘000.– fristgerecht ein. J. Mit Berufungsantwort vom 1. März 2018 stellte der Berufungsbeklagte folgende Rechtsbegehren: