Die Beklagte wird verpflichtet, der Gerichtskasse Nidwalden die Gerichtskosten von Fr. 11‘000.00 zu bezahlen. 3. Die Beklagte hat dem Kläger an seine Parteikosten den richterlich genehmigten Betrag von Fr. 38‘559.00 (Honorar Fr. 35‘500.00, Auslagen Fr. 202.80, Mehrwertsteuer Fr. 2‘856.20) zu bezahlen. [4. Zustellung dieses Urteils erfolgt an: …]» Das Dispositiv wurde am 31. Mai 2017 und der begründete Entscheid am 15. November 2017 versandt. Am 19. Dezember 2017 standen gemäss Buchhaltungsabrechnung zur Abwicklung des Konkurses A.___ noch Fr. 115‘759.52 zur Verfügung.