E. Mit Schreiben vom 22. November 2012 beantragte der Berufungsbeklagte beim Konkursamt Nidwalden die Aussonderung des Steigerungserlöses des GS Nr. Syyy, GB Stansstad. Während dieses Zeitraums war vor dem Kantonsgericht St. Gallen ein Verfahren pendent, das die Witwe eines Privatklägers aus dem strafrechtlichen Berufungsverfahrens (oben, lit. A) angestrengt hatte und worin sie verlangte, dass ebendieser Betrag von Fr. 418‘726.65 zu ihren Gunsten zu verwendet sei. Dieses Ansinnen wurde mit Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen 4 von 26