Mit Urteil vom 14. Dezember 2009 stellte das Kantonsgericht St. Gallen als Berufungsinstanz das Strafverfahren gegen B.___ sel. infolge Todes ein, bestÃĪtigte den Freispruch von A.___, zog das GS Nr. Syyy, GB Stansstad, ein und ordnete dessen Verwertung an. Besagtes Urteil erwuchs in Rechtskraft. 3 von 26