Mit Urteil vom 13. Dezember 2007 erkannte das Kreisgericht St. Gallen, dass das beschlagnahmte GS Nr. Saaa, GB Stansstad, einschliesslich der Schuldbriefe einzuziehen und (mitsamt einer hier nicht weiter zu interessierenden Eigentumswohnung im Königreich Spanien) zu verwerten sei, da diese Eigentumswohnung mittels deliktisch erlangtem Geld gekauft worden war. A.___ wurde zufolge Verjährung vollumfänglich freigesprochen.